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Sicherheit und Gesundheit im Betrieb


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Sicherheit und Gesundheit im Betrieb

Mit dem Selbstcheck „Sicherheit und Gesundheit im Betrieb“ können Sie herausfinden, welchen Stellenwert die Themen Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz in Ihrem Unternehmen haben und ob bzw. wie diese Themen bereits in den Arbeitsalltag integriert sind. Für die Bearbeitung und Auswertung des Checks sollten Sie ca. 30 Minuten einplanen.

Direkt im Anschluss an die Bearbeitung erhalten Sie Angebote und Maßnahmen der SVLFG zur Verbesserung der Gesundheit und Sicherheit.

Der Selbstcheck steht Ihnen als weiteres Angebot im Rahmen der Entwicklung Ihrer eigenen Präventionskultur zur Verfügung. https://www.svlfg.de/praeventionskultur


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AUSWERTUNG

Wenn Sie auf die einzelnen Bereiche klicken, gelangen Sie zu Ihrer persönlichen Auswertung mit weiteren Informationen und Tipps für den Arbeitsalltag.

BereichIhr Mittelwert

Sie können Ihre Checkergebnisse mit Auswertung, Hinweisen und Maßnahmen unter dem Menüpunkt "Dokumentation" als PDF herunterladen.

Bestellen Sie Ihre Kulturtasche für mehr Gesundheit und Sicherheit im Betrieb!

Sie haben hier die Möglichkeit, eine zusammengestellte Kulturtasche mit Broschüren, Arbeitshilfen, Seminarangeboten und vielem mehr zur Präventionskultur zu bestellen.


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Bei Fragen zum Thema können Sie sich gerne über die Webseite Gesunde Arbeit an uns wenden oder rufen Sie uns an: 0561-785-10010.

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Sozialversicherung für Landwirtschaft,
Forsten und Gartenbau
Weißensteinstraße 70-72, 34131 Kassel
Fon 0561/785-10010
E-Mail Bgf-koordinierungsstelle@svlfg.de

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BGN Mannheim, ASD*BGN Mannheim, SRH Hochschule Heidelberg, SVLFG Kassel

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Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist die ozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 21.09.2020) gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Webseiten.

Konformitätsstatus

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 21.09.2020 durchgeführten Selbstbewertung. Aufgrund der aktuell laufenden Überarbeitung und Prüfung sind die Webseiten mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Die Webseiten werden aktuell nach den geltenden Anforderungen überarbeitet. Wir arbeiten an den notwendigen Prozessen, die Informationen der ozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

Welche Teile sind nicht barrierefrei?

Datum der Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 21.09.2020 erstellt.

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Zuständige Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)

Die Schlichtungsstelle nach § 16 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie erreichen diese unter
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
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